Beitragsordnung

(gültig ab 27.02.2026)

Die Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge, Sonderbeiträge und Gebühren unseres Vereins.

💶 Mitgliedsbeiträge

Die monatlichen Beiträge betragen:

  • Junioren (bis 18 Jahre): 5,00 € (60,00 € jährlich)
  • Senioren (ab 18 Jahre): 10,00 € (120,00 € jährlich)
  • Turner*innen: 9,00 € (108,00 € jährlich)
  • Passive Mitglieder & Alte Herren (Fußball): 5,00 € (60,00 € jährlich)

👉 Die Beiträge werden grundsätzlich per Lastschriftverfahren eingezogen.

👉 Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat der Aufnahme (der Monat zählt immer vollständig).

⚽ Spielerpass (Fußball)

Bei Beantragung eines Spielerpasses fällt eine einmalige Gebühr an:

  • Junioren: 6,00 €
  • Senioren: 15,00 €

🛠️ Arbeitsdienste

  • Jedes aktive Mitglied leistet 5 Arbeitsstunden pro Jahr.
  • Familien mit mehreren Kindern leisten maximal 5 Stunden insgesamt.
  • Nicht geleistete Stunden werden mit 10,00 € pro Stunde im Januar des Folgejahres berechnet.
  • Ehrenamtliche Trainer*innen und Vorstandsmitglieder sind befreit.

Als Arbeitsdienste zählen z. B. Einsätze im Vereinsheim („Büdchen“), bei Veranstaltungen oder bei Arbeiten am Vereinsgelände.

📄 Sonderregelungen & Gebühren

  • Zahlung per Rechnung statt Lastschrift:
    • Senioren: +6,00 € je Rechnung
    • Junioren: +5,00 € je Rechnung
  • Rücklastschriften: Entstehende Bankgebühren werden weiterberechnet, sofern sie nicht vom Verein verursacht wurden.

🎖️ Befreiung für Ehrenamtliche

Ehrenamtliche Trainer*innen und Vorstandsmitglieder sind von der Beitragspflicht und der Arbeitsdienstpflicht befreit.

📅 Fälligkeit

Mitglieder können zwischen monatlicher, vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Zahlung im Voraus wählen.

Sonderbeiträge werden mit ihrer Entstehung fällig.

Die Beitragsordnung im Wortlaut: